AGB
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die Kochschule KreativKochen bietet Koch- und Kochevents, Kochschulungen, Gruppenunterricht zum Thema kochen für alle Interessentengruppen an. Unter der Anleitung von Regina Martensen, Köchin, Food-Journalistin oder Gastköchen werden unterschiedliche Themenkurse angeboten und durchgeführt.
Dauer und Kursteilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer eines Kurses zwischen 4 und 5 Stunden. Die Teilnehmerzahl in den Kochkursen liegt meistens zwischen 8 und 15 Personen. Bei Kochevents können bis zu 25 Personen teilnehmen.
Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen bei ‚KreativKochen’ (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) bzw. Buchung, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet/e-Mail oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung.
2. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der/die Teilnehmer/in unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter schriftlich oder mündlich in Verbindung zu setzen.
3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kursbuchung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Kreativkochen
Bahnhofsstr. 15
83624 Otterfing
3. Der Buchungspreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kurs/Event bereits stattgefunden hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der zugegangenen Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Kurs/Eventbeschreibung, Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt der Veranstaltungen erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung/Event) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 5 Zahlung
1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kochkurs/Event) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Rücktritt von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung
1. Der Teilnehmer kann bis Beginn des Kurses/Events jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
ab Zugang der Bestätigung bis zum 31. Tag vor Beginn: 30%,
vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 40%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Beginn: 75%
ab dem 3. Tag (des Beginns): 100%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.
§6.1 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen
1. Die Kochkursgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie den Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Geschenkgutscheine verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
2. Während der Gültigkeitsdauer kann ein Kochkursgutschein innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum für ein bestimmtes Erlebnis eingelöst werden. Sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist. Das aufgedruckte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösefrist maßgeblich. Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht möglich. Nach dem Ablauf der 12-monatigen Einlösefrist kann der Wert des Erlebnisgutscheins im Rahmen der Gültigkeitsdauer verwendet werden. Es besteht lediglich kein Anspruch mehr auf die Einlösung für ein konkretes Erlebnis.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Kreativkopchen empfiehlt den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
5. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.
1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.
2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 8 Ausfall
Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.
Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.
Kreativkochen verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Kreativkochen ist jedoch von ihrer Lieferungsverpflichtung befreit, sollte die Kochschule an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert und diese Umstände trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe ). Tritt einer der oben genannten Umstände ein, so entfallen etwaige Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
§ 9 Haftung
1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 10 Änderungen der AGB
KreativKochen behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der KreativKochen -Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.
§ 11 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges
1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Kreativkochen.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
3. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Fiirmensitz von Kreativkochen.
4. Der Vertragstext wird von Kreativkochen gespeichert. Die jeweils aktuelle Version der AGB steht Ihnen unter www.kreativkochen.de/html/impressum___agb.html zum Abruf zur Verfügung. Eine Buchung auf dieser Webseite kann nur in deutscher Sprache vorgenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
KreativKochen
Bahnhofstr. 15
83624 Otterfing
Stand: Februar 2007
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